Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2020
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Sabine Schlusina, "Ziemlich beste Hunde – Systemisches Coaching für Mensch und Hund", nachfolgend Veranstalter genannt, nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite von "Ziemlich beste Hunde – Systemisches Coaching für Mensch und Hund" erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.1 Der Veranstalter bietet Einzelcoachings für Mensch-Hund-Teams an. Es werden praktische und theoretische Kenntnisse zum Verhalten von Hunden vermittelt. Außerdem sind Erziehung, Umgang, gesundheitliche Aspekte, Ernährungsfragen und die richtige Beschäftigung der Vierbeiner Bestandteil der Coachings. Darüberhinaus können tiergestützte Maßnahmen im Einzel- oder Gruppensetting gebucht werden. Die jeweiligen Inhalte werden vor Beginn der Dienstleistung definiert. Die Teilnehmer sind darüber informiert, dass ein tiergestützter Einsatz keinen Arztbesuch ersetzt.
2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.
2.3 Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen im Verhinderungsfalle rechtzeitig, spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden.
2.4 Vereinbarte Termine und Unterrichtsstunden beginnen pünktlich zur festgelegten Zeit. Die Verspätung von Teilnehmern geht zu deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
3. Vertragsdauer und Vergütung
3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der aktuellen Preistabelle (siehe Internetpräsenz) des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, das Mensch-Hund-Team von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter.
3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.
5.2 Der Veranstalter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
5.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter vor Beginn des Termins unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund vom Unterricht auszuschließen.
5.4 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
5.5 Bei während des Unterrichts auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem weiteren Verlauf des Unterrichts entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund vom Training auszuschließen. Es wird entweder eine Erstattung der bezahlten Beträge zeitanteilig durchgeführt oder eine Nachholung der ausgefallenen Stunden vereinbart.
5.6 Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, zu verwenden und diese zu veröffentlichen, sofern der Teilnehmer dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widerspricht.
5.7 Die Nutzung tierschutzrelevanter Hilfsmittel, von Zug- oder sogenannten Retrieverhalsbändern ohne Stopp, von Kettenwürgern sowie Stachelhalsbändern ist verboten. Die Anwendung anderweitiger, dem Hund Schmerzen zufügender Hilfsmittel ist untersagt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, diese Hilfsmittel auch privat nicht anzuwenden, solange er an Unterrichtseinheiten des Veranstalters teilnimmt. Zuwiderhandlungen führen zu einem sofortigen Ausschluss und zum Vertragsrücktritt durch den Veranstalter.
6. Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.